ZUCHTLEITLINIEN DES ÖCLH (ZLL)
(Fassung und Wirksamkeit ab 09.06.2022)


Grundlagen
Österreichisches Tierschutzgesetz (TSchG)
Internationales Zuchtreglement der F.C.I.
Zuchtstrategien der F.C.I.
Zucht- und Eintragungsordnung des Ö.K.V. (ZEO)
FCI - Standard für Leonberger Hunde Nr. 145 (DE)
Statuten des ÖCLH
In der jeweils letzten gültigen Fassung


1. VORRANGIGE ZUCHTZIELE

1.1 Fitness/Vitalität
Zuchteinsatz langlebiger gesunder älterer Tiere und deren Nachkommen wird bevorzugt
1.2 Imposante Größe
bei dementsprechend harmonischen Körperproportionen
1.3 Knochenstärke und robuste Substanz
entsprechend dem Geschlecht des Tieres
1.4 Gangwerk und Bewegung
dem Hirtenhundetyp angepasst mit kraftvollen kurzen Sprints
1.5 "Allure"
elegante Erscheinung mit intelligentem einnehmendem Wesen


2. PUNKTUATION DER ZLL DES ÖCLH

2.1 Ausstellungen
2.1.1 mindestens zwei Ausstellungsbewertungen mit "Sehr gut" durch zwei verschiedene Leo-Spezialrichter.
2.1.2 es gelten alle Spezialschauen (Sonderschauen, Clubschauen und ähnliche Ausstellungen) jener Clubs, die in der Internationalen Union für Leonberger Hunde zusammengefasst sind.
2.1.3 anerkannt werden Bewertungen aus der Zwischenklasse und den Erwachsenenklassen (davon mindestens eine Bewertung ab der "Offenen Klasse").

2.2 Zuchttauglichkeit
Zur Feststellung der Zuchttauglichkeit sowie zur Dokumentation der österreichischen Zuchtqualität: ab dem vollendeten 18. Lebensmonat - nach Erfüllung der Voraussetzungen: HD-Befund A oder B , zwei Ausstellungsbewertungen mit mindestens der Formwertnote "Sehr gut" (2 x Offene Klasse, oder 1 x Zwischenklasse, 1 x Offene Klasse) - die Vorstellung des Hundes zur Zuchteignungsprüfung bei dem/der Zuchtreferenten/referentin (oder eines/einer, in Abstimmung mit dem Gesamtvorstand beauftragten und bevollmächtigten Zuchtrichters/richterin) erforderlich. HD-Befund A oder B, DNA und DLA-Profil, LPN1 - Testergebnis N/N oder D/N, LPN2 Testergebnis N/N, LEMP - Testergebnis N/N oder D/N
, LPPN3 - Testergebnis N/N oder D/N ist zur Zuchteignungsprüfung vorzulegen.

2.3 Zuchteignungsprüfung
In Österreich wird die Zuchteignung eines Hundes ausschließlich aufgrund einer diesbezüglichen Beurteilung durch den Zuchtreferenten (oder einer/eines in Abstimmung mit dem Gesamtvorstand beauftragten und bevollmächtigten Zuchtrichterin/s) zuerkannt.
Leonberger Hunde in nichtösterreichischem Besitz müssen den Anforderungen der Zuchttauglichkeit lt. Zuchtleitlinien des ÖCLH entsprechen sowie im Besitz eines Mitglieds des ÖCLH stehen.

2.4. A) HD-Röntgen
2.4.1 Aufnahmen frühestens im 18. Lebensmonat
2.4.2 eine Aufnahme in gestreckter und eine in gebeugter Haltung
2.4.3 die Auswertung erfolgt in FCI-Abstimmung derzeit durch Dr. Silke Viefhues, Ahlen
2.4.4 das Ergebnis muss mindestens HD-A oder HD-B nach der FCI-Norm sein.
2.4.5 bei einer Anpaarung muss zumindest ein Partner HD-A1/A2 aufweisen.
2.4.5.1 Ausnahmen
2.4.5.1.1 in Abstimmung mit der ÖCLH Zuchtleitung kann in einzelnen Ausnahmefällen bei triftigen Gründen (Zuchtlinienüberlegungen, besonderer Phänotyp etc.) ein Hund mit HD-C1/C2 zur Zucht mit einem nach genetischen Überlegungen ausgewählten Partner herangezogen werden.
2.4.5.1.2 ein weiterer Zuchteinsatz nach Pkt. 2.4.5.1.1 kann nur nach Vorliegen eines vorwiegend negativen HD-Ergebnisses der gesamten Nachzucht erfolgen (Vererbungstests).
2.4.5.1.3 als negatives HD-Ergebnis gilt - in Abhängigkeit von der Wurfstärke - das Überwiegen von HD-A und HD-B; die diesbezügliche Entscheidung wird von der ÖCLH-Zuchtleitung getroffen.

2.4. B) LPN 1 - Zuchteinsatz: ausschließlich mit Testergebnis N/N oder D/N - Anpaarungen: N/N x N/N und N/N x D/N
2.4. C) LPN 2 - ausschließlich Hunde mit Testergebnis N/N dürfen der Zucht in der Kombination N/N x N/N zugeführt werden.
2.4. D) LEMP - Zuchteinsatz: ausschließlich mit Testergebnis N/N oder D/N - Anpaarungen: N/N x N/N und N/N x D/N
2.4. E) LPPN3 - Zuchteinsatz: ausschließlich mit Testergebnis N/N oder D/N - Anpaarungen: N/N x N/N und N/N x D/N
2.4. F) DNA - Alle in Österreich
  • in der Zucht stehenden Leonberger und
  • solche, welche die Zuchtfreigabe (ZTP) erlangen wollen,
  • sowie alle in das ÖHZB einzutragende Welpen aus österreichischen Würfen müssen ein mittels Blutprobenabgabe (5ml EDTA-Blut) erstelltes DNA-Profil (Mikrosatellitenanalyse - DNA-Code nach ISAG 2006 [derzeit 19 Marker]) vorweisen!
    Die 5ml - EDTA - Blutproben werden mit unterfertigt beizulegendem ÖCLH-Formular, Iidentitätsbestätigt mittels Chipnummern-Kontrolle durch den/die Proben nehmenden Tierarzt/Tierklinik, an den ÖCLH-Vertragspartner FERAGEN e. U. eingesandt

2.4. G) Das DLA-Profil (Haplotypenanalyse), sowie ARRAY (genetisches Diversitätsprofil) sind für den Zuchteinsatz verpflichtend vorzulegen. INFO: www.Feragen.at

Alle in den Zuchtparametern vorgegebenen Testanforderungen werden von FERAGEN e.U. bearbeitet:
  • DNA-Code nach ISAG 2006
  • DLA (Haplotypenanalyse)
  • ARRAY-Diversitätsanalyse
  • Kombi - Test auf LPN 1/ LPN 2/ LPPN3/ LEMP
  • (nicht vorgeschrieben, aber empfohlen: DLA Haplotypen-Analyse/ARRAY-Diversitätsprofil des ausländischen Zuchtpartners!)
Das DNA-Profil ausländischer Deckpartner sowie LPN1, LPN2, LPPN3, LEMP Tests sind der Deckmeldung beizulegen.

Alle möglichen Genotypwahrscheinlichkeiten für die Zucht: LPN 1 & LEMP & LPPN3

Genotypen der Eltern Wahrscheinlichkeit für N/N-Welpen Wahrscheinlichkeit für D/N-Welpen Wahrscheinlichkeit für D/D-Welpen

N/N x N/N

100%

0%

0%

N/N x D/N

50%

50%

0%

N/N x D/D

0%

100%

0%

D/N x D/N

25%

50%

25%

D/N x D/D

0%

50%

50%

D/D x D/D

0%

0%

100%



Aus der Sicht der Zuchthygiene sind Anpaarungen N/N x D/D, D/N x D/N, D/N x D/D und D/D x D/D (rot gekennzeichnet) zu vermeiden!



2.5 Zuchttaugliches Alter
2.5.1 Rüde
2.5.1.1 ab 1 ½ Jahren
2.5.1.2 Altersbegrenzung nach oben gibt es keine
2.5.2 Hündin
2.5.2.1 je nach Entwicklung ab 2 ½ - 3 Jahren
2.5.2.2 Höchstalter beträgt ca. 7 Jahre
2.5.2.3 Ausnahmefälle für Überschreitung des Höchstalters nur mit Zustimmung der ÖCLH-Zuchtleitung bei Vorliegen wichtiger Parameter zur Erhaltung der Zuchtpopulation. Zudem benötigt der Hundehalter eine tierärztliche Bestätigung über eine ausreichend gute Kondition der Hündin.

2.6 Wurfpausen/Wurfbeschränkung
2.6.1 mindestens eine Läufigkeit der Hündin und/oder 1 Jahr.
2.6.2 bei Leerbleiben der Hündin kann mit der nächsten Läufigkeit wieder gedeckt werden.
2.6.3 nach allfälliger 2. Kaiserschnittgeburt erlischt die Zuchterlaubnis der Hündin!

2.7 Ausnahmen für den Zuchteinsatz
2.7.1 Zähne
2.7.1.1 es gilt grundsätzlich der Standard
2.7.1.2 wenn ein Partner ein vollständiges Gebiss (42 Zähne) aufweist, können mit Zustimmung der Zuchtleitung beim anderen Partner das Fehlen von P1 und/oder M3 toleriert werden. Nachweis des Gebisses/Zahnstatus ist die Zahnkarte.

2.7.2 Augenlidschluß
2.7.2.1 in Abstimmung mit der ÖCLH-Zuchtleitung kann in Ausnahmefällen (Genpoolüberlegung und Zuchtpopulation) mit Hunden, deren Augenlider Ektropium oder Entropium aufweisen, mit ausgewählten Zuchtpartnern (deren Abstammung mit hoher Wahrscheinlichkeit diese genetische Belastung nicht enthält) gezüchtet werden

2.7.3 Fellfarbe
2.7.3.1 in Abstimmung mit der ÖCLH-Zuchtleitung kann in Ausnahmefällen (Genpoolüberlegungen und Zuchtpopulation) mit Hunden, die nicht die im Standard erwünschte Fellfarbe aufweisen, gezüchtet werden.

2.8. Nachzuchtkontrollen
2.8.1 Eine bedarfsgegebene Nachzuchtkontrolle für Hunde im Lebensalter zwischen neun und achtzehn Monaten kann zwischen dem ÖCLH-Zuchtreferat und dem Züchter verpflichtend vereinbart werden. Aus gegebenem Anlass entweder bereits bei der Zuchteignungsprüfung oder im Zuge der Welpenabnahme bei entsprechenden Auffälligkeiten. Alternativ kann ein tierärztliches Attest für den abgegebenen Welpen eingefordert werden. Das ideale Überprüfungsalter wird durch das ÖCLH-Zuchtreferat bestimmt. Sollten dem ÖCLH-Zuchtreferat die entsprechenden Informationen nicht vorgelegt werden, kann der Hündin die weitere Zuchterlaubnis entzogen werden.

2.9. Deckbescheinigung / Wurfmeldung
  • Die korrekt ausgefüllte, unterfertigte Deckmeldung ist verpflichtend innert 14 Tagen, postalisch dem Zuchtreferat zu übermitteln. (Formular: s. www.oekv.at)
  • Die korrekt ausgefüllte, unterfertigte Wurfmeldung ist verpflichtend, mit den erforderlichen Papieren der Elterntiere (Originalabstammung Hündin, Zwingerkarte und Kopie Abstammung und Körung des Rüden) innert 21 Tagen postalisch dem Zuchtreferat zu übermitteln (Formular: s. www.oekv.at) (informelle, rasche Vorabinformation des Zuchtreferates ist jeweils erwünscht!)
  • Deckeinsatz österreichischer Deckrüden + Auslandshündin: die Bedeckung ist verpflichtend innert 14 Tagen, mittels Kopie der im Ausland verwendeten Deckbescheinigung dem Zuchtreferat zu übermitteln. (informelle Vorabinformation erwünscht).


3. GENETISCHE VIELFALT
3.1 Der ÖCLH ist um die genetische Vielfalt bemüht und behält sich in diesem Zusammenhang auch diesbezügliche Zuchtprojekte im Sinne der herrschenden genetischen Erkenntnissen vor.

4. EMPFEHLUNGEN AN DIE ZUCHTINTERESSENTEN
4.1 Fachliteratur über Zucht und Aufzucht ist nicht von Nachteil
4.2 die Hündin ist bei Eintreten der Läufigkeit einer gynäkologischen Untersuchung durch einen facherfahrenen (kompetenten) Tierarzt zur Vorbereitung einer erfolgreichen Deckung zu unterziehen.
4.3 ein fairer Deckrüdenbesitzer lässt bei seinem Rüden von Zeit zu Zeit die Qualität des Spermas untersuchen.
4.4 empfohlene Deckgebühren (die diesbezüglichen Vereinbarungen sollten schriftlich getroffen werden):
4.4.1 EUR 150,00 Sprunggebühr: nach vollzogener Deckung zu entrichten, sofern er einen höchstens einen Monat alten Befund eines tauglichen Spermas vorweisen kann; oder nach einem erfolgreichen Wurf aus mindestens vier Welpen bestehend oder nach Wurfabnahme im Falle eines aus mindestens vier Welpen erfolgreich bestehenden Wurfes; bleibt die Hündin leer, hat der Rüdenbesitzer seinen Rüden noch einmal kostenlos zur Verfügung zu stellen.
4.4.2 EUR 70,00 anteiliges Welpengeld für jeden ins Zuchtbuch eingetragenen Welpen nach Wurfabnahme
4.4.3 den Zuchtpartnern steht es jedoch grundsätzlich frei, jedwede anderweitige Vereinbarung zu treffen.

4.5 Wurfabnahme/Welpenabgabe
Wurfabnahme durch Zuchtwart oder vom Zuchtreferat berechtigter Vertretung erfolgt ab vollendeter 10. Lebenswoche der geimpften, gechippten Welpen mit vorliegendem DNA-Profil. Für in das A - Blatt des Österreichischen Hundezuchtbuches (ÖHZB) des Österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV) eingetragene, in der 11. Woche, nach Wurfabnahme abgabebereite Welpen, empfiehlt der ÖCLH unverbindlich einen Abgabepreis von EUR 1.800,— (zuzüglich HD-Kaution) Grundsätzlich bleibt dem/der Züchter/in die Auswahl unter den Kaufinteressenten und der individuelle Abgabepreis der von ihm/ihr gezüchteten Hunde freigestellt, da der Aufwand zur Erreichung eines, den Zuchtleitlinien des ÖCLH entsprechenden, qualitativ hochwertigen Wurfes, durch Auswahl der Elterntiere und ihrer Vorfahrenschaft, unterschiedliche vom Züchter unbeeinflussbare Kosten (Sprunggebühren/ Reisekosten-Differenzen zwischen In-oder Ausland, Anzahl der Ausstellungen im In- oder Ausland zum Erlangen der Zuchttauglichkeit) im Einzelfall beinhaltet.

4.6 HD-Kaution in der Höhe von EUR 200,00 entweder direkt vor Abholung des Welpen beim Züchter auf das bei der Raiffeisenbank Westliches Mittelgebirge (BIC: RZTIAT22) geführte Treuhandkonto des ÖCLH mit der IBAN: AT29 3633 6001 0230 0853 (Bankverbindung gültig seit 17.10.2024) erlegt oder bei Welpenanholung dem Züchter treuhändig zur prompten Ablieferung an den ÖCLH gegen Empfangsbestätigung des Züchters zu übergeben.

4.7 Zuchtstättenüberprüfung: Im Zusammenhang mit einem Zuchtvorgang hat der Züchter vom ÖCLH beauftragten Personen Zutritt zur Zuchtstätte zu gewähren.

Durch Vorstandsbeschluss mit Wirksamkeit ab 09.06.2022 veröffentlicht.
Die Bankverbindung unter Punkt 4.6 wurde am 17.10.2024 aktualisiert.
Zuchtreferat Sissy Fessl


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